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06.12.2007

Bayer an Kautschuk-Kartell beteiligt

Die Europäische Kommission hat gegen die Konzerne Bayer, Denka, DuPont, Dow, ENI und Tosoh Geldbußen von insgesamt 243,21 Millionen Euro verhängt, weil sie sich an einem Chloropren-Kautschuk-Kartell im Europäischen Wirtschaftsraum beteiligt und damit gegen das Kartellverbot nach Artikel 81 des EG-Vertrags verstoßen haben. Zwischen 1993 und 2002 hatten die genannten Unternehmen sich den Markt für Chloropren-Kautschuk untereinander aufgeteilt und Preisvereinbarungen getroffen. Chloropren-Kautschuk wird für die Kautschukbestandteile von bestimmten Industrieerzeugnissen, als Latex für die Herstellung von Tauchausrüstungen, Kondomen und Brandsohlen sowie als Klebstoff verwendet.

Mindestens von 1993 bis 2002 betrieben die Hersteller von Chloropren-Kautschuk ein Kartell, in dem sie sich gegenseitig ihre Marktanteile zuwiesen und die Preise festsetzten. Die Unternehmen trafen sich regelmäßig, um die Preisgestaltung zu erörtern, kritische Geschäftsinformationen auszutauschen, sich über bestimmte Kunden zu informieren und die Umsetzung ihrer illegalen Vereinbarungen zu prüfen.

Die für Wettbewerb zuständige Kommissarin Neelie Kroes sagt: „Es ist ausgesprochen enttäuschend, dass die Kautschukindustrie ihre Lektion immer noch nicht gelernt hat. Ich kann nicht begreifen, wie Aktionäre und Vorstandsmitglieder ein solches illegales Verhalten tolerieren können.“

Die Kooperation von drei Konzernen im Rahmen der Kronzeugenregelung wurde von der Kommission anerkannt. Bayer wurde die gesamte Geldbuße erlassen, obwohl der Konzern bereits früher an ähnlichen Zuwiderhandlungen beteiligt war, und die Geldbußen von Tosoh und DuPont/Dow wurden um 50 Prozent beziehungsweise 25 Prozent ermäßigt.

Die Kommission begann ihre Untersuchung im März und Juli 2003 mit unangekündigten Nachprüfungen. Bayer beantragte daraufhin einen Geldbußenerlass auf der Grundlage der Kronzeugenregelung.

Chloropren-Kautschuk ist ein synthetischer Kautschuk, der sich dadurch auszeichnet, dass er unter Belastung verformbar ist und nach Entlastung ohne bleibende Verformung wieder in seine Ausgangsform zurückkehrt. Er wird hauptsächlich zur Herstellung von Kabeln, Schläuchen, Keilriemen, Antriebsriemen, von Klebstoffen für die Schuh- und Möbelindustrie und als Latex für die Herstellung von Tauchausrüstungen, Kondomen und Brandsohlen verwendet.