Der Countdown läuft
Die Vorregistrierungsphase für REACH beginnt am 1. Juni 2008 per OnlineWebFormular oder mit Hilfe der Software IUCLID 5
Das neue europäische Chemikalienrecht REACH nimmt Fahrt auf. Am 1. Juni 2008 werden die Anforderungen für die Registrierung von Stoffen gültig. Wenn Stoffe die Jahrestonnagen überschreiten, müssen Hersteller und Einführer sie registrieren, bevor diese Stoffe importiert oder hergestellt werden.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veranstaltete zu diesem Thema das Seminar „Erste Schritte bei der IUCLID Anwendung unter REACH“. Es ging insbesondere darum, den Teilnehmern die grundlegenden Schritte bei der am 1. Juni 2008 beginnenden Vorregistrierungsphase zu erläutern. Dazu stellt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die zu verwendenden Formate zur Verfügung.
Die Vorregistrierung wird sowohl über ein Online-Webformular als auch mit der Software IUCLID 5 möglich sein, mit der später auch die Registrierung durchgeführt werden muss. IUCLID 5 lässt sich kostenlos unter www.iuclid.eu aus dem Internet herunterladen. Rund 230 Fachleute aus der Industrie und aus beratenden Firmen informierten sich in der BAuA in Dortmund über die Anwendung von IUCLID 5.

Importeure von Chemikalien müssen sich rechtzeitig registrieren; Quelle: Matthieu Viennet- Fotolia.com
Die REACH- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen (REACH) trat am 1. Juni 2007 europaweit in Kraft. Unter anderem sieht die REACH-Verordnung vor, dass alle Chemikalien, die in einer Menge von mindestens einer Tonne pro Jahr in der europäischen Gemeinschaft hergestellt oder in die Gemeinschaft importiert werden, registriert werden müssen. Eine Übergangsphase gibt es vor allem für solche Stoffe, die im Altstoffregister EINECS gelistet sind. Diese Stoffe werden nun als Phase-in-Stoffe bezeichnet.
