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Forum: Einkauf und Beschaffung allgemein
 

Rechte bei Software Umprogrammierung bzw. Nutzung für automatisches Kleinteillager

RobertRieder
03.5.2007, 09:05 Uhr
Hallo zusammen,

wir betreiben ein sog. automatisches Kleinteilelager mit Anbindung zu SAP.
Die Software (Bedienungsprogramm, Schnittstellen SPS bzw. SAP, Betriebssoftware
des Regalbediengerätes etc.) wurde von uns vom Hersteller des Lagersystemes gekauft.

Weil der Service der Herstellerfirma mittlerweile sich sehr verschlechtert hat und ausge-
sprochen teuer ist, haben wir uns nach Alternativen umgesehen.

Wenn jemand unser System übernehmen soll, braucht er natürlich Zugriff auf vorgenannte
Programme, von denen wir den Source Code bereits bei Übergabe des Systems bekommen
haben.

Unsere Frage: Es ist im damaligen Liefervertrag lediglich die Software beschrieben worden,
außer welche geliefert wird. Es gibt keine vertraglichen Einschränkungen über die Nutzung
der Software - auch nicht in den AGB's des Lieferanten. Dürfen wir - natürlich ausschließlich
für unsere Zwecke - auf den Sourcecode zugreifen für Verbesserungen bzw. um die Schnittstellen
nutzen und ggf. umprogrammieren zu können? Gibt es in so einem Fall generelle Regelungen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe in voraus.

Viele Grüsse
Robert Rieder

Antworten:

H.Jeske
13.11.2007, 05:11 Uhr
Wenn Ihnen der Softwarelieferant den Quellcode ohne Einschränkungen überlassen hat, dann geht er davon aus das Sie eigenständig an dem System änderungen vornehmen dürfen. (Es ist jedoch das Copyright zu beachten (c).
Wenn diese Programme zwischenzeitlich verändert worden sind ist es eine Frage der Honorierung. Wenn die Änderung z.B. ein Upgrade war, kann es sien das Sie dafür keinen Quellcode erhalten haben. Grundsätzlich können Sie wenn Ihnen der Softwarelieferant den Quellcode überlässt das Programm ändern. Dies gilt insbesondere wenn die Programme für Sie erstellt oder angepasst worden sind. Sie müssen jedoch aufpassen wenn Sie Externe mit der Anderung beauftragen und sicherstellen das Derjenige der den Quellcode von Ihnen erhält damit keinen Unfug treibt. Z.B. darf dieser Quellcode normalerweise nicht verkauft oder anderswo eingesetzt werden. Außnahmen sind Quellcode welche unter Public-Domain oder GPL (General-Public-License) weitergegeben worden sind. PD-Software ist vollkommen frei einsetzbar. In GPL Software ist die Weiterentwicklung und die Weitergabe ausdrücklich erwünscht, es muss jedoch ein Verweis auf den Ursprünglichen Softwareentwickler im Programm deutlich erhalten bleiben.

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