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ReNo
13.11.2007, 10:11 Uhr
Hallo Mirko,
um welchen Artikel handelt es sich denn?
Generell gesehen macht es keinen Sinn, dass es hierzu einen bestimmten Gesetzesentwurf gibt, da jeder Betrieb mit unterschiedlichen Produkten arbeitet ( Software, Hardware, Verbrauchsgüter, ect. ). Hierzu müsste es dann für jede Branche eine bestimmte Richtlinie geben, die auf Grund der unterschiedlichen Lebenszyklen ein immenses Ausmaß an Gesetzen bedeuten würde.
Prinzipiell, von der Unternehmerseite her, sollte man sicherstellen können, dass man die von der EU gesetzte Garantiepflicht von 2 Jahren ( ich rede jetzt von einem Konsumgut wie einem TFT-Monitor zum Beispiel ) als Wiederbeschaffungszeit anwenden sollte. Dies schränkt aber den Hersteller paradoxerweise wieder ein.
Nehmen wir einen TFT-Monitor. Dieser wird hergestellt und hat selbst ein Lebenszyklus von max 2 Jahren, wenn überhaupt. So müsste das produzierende Unternehmen für min. 4 Jahre sicherstellen, dass es hierzu Ersatz gibt. Und das ist in diesem Fall nicht so, weil der Markt einer sich ständigen Weiterentwicklung ausgesetzt ist.
Von der betriebswirtschaftlichen Seite her gesehen, drücken die sich am Lager befindlichen Ersatzteile den CashFlow.
Von daher müsste man das Branchenspezifisch betrachten und vor Order die Vakanzen mit den potentiellen Lieferanten abklären und entsprechend im eigenen Produktportfolio berücksichtigen.
Wie du siehst, gibt es hier unterschiedliche Ansätze und Betrachtungsweisen.
Wollte nur kurz ein Beispiel aufzeigen.
Wenn jemand was anderes dazu finden sollte, dann bin ich zu jeder Zeit vom Gegenteil zu überzeugen :-)
Viele Grüße
René Nöther